Mit dem Bus zur IGS
Die Busfahrkarten (Schülersammelzeitkarten/SSZK) werden über das Schulsekretariat beim Landkreis unter folgenden Voraussetzungen beantragt:
Jahrgang 5 und 6: mindestens 3 km Entfernung (Fußweg lt. Google-Maps) vom Wohnort
Jahrgänge 7-10: mindestens 4 km Entfernung (Fußweg lt. Google-Maps) vom Wohnort.
Bei Verlust der Busfahrkarte wird im Sekretariat eine Ersatzkarte, gültig für 14 Tage, ausgestellt. Innerhalb dieser Frist sind von den Eltern € 20,00 an das Unternehmen Weser-Ems-Bus zu überweisen, eine neue Busfahrkarte wird erstellt und durch die Schule ausgehändigt.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-13, die zu nah an der Schule wohnen und keine Schülersammelzeitkarte erhalten, bekommen einen Schülerausweis, der für Busfahrten ab 15.00 Uhr im gesamten VOS-Netz genutzt werden kann. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, ein “Azubi-& Schüler-Abo” über die Website der VOS www.vos.info zu bestellen: